Eidgenössische und kommunale Abstimmung
Informationen
- Datum
- 28. November 2021
- Lokalität
- Gemeindeverwaltung, 1. Stock, Moos 11, 2513 Twann
Eidgenössische Vorlagen
Volksiniative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)"
Vorlagen
Vorlage
397
247
- Leer
- 10
- Stimmbeteiligung
- 70.2
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Volksinitiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"
Vorlagen
Vorlage
212
419
- Leer
- 23
- Stimmbeteiligung
- 70.2
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Vorlagen
Vorlage
427
220
- Leer
- 7
- Stimmbeteiligung
- 70.2
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Kommunale Vorlagen
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Legislatur 2022-2025
- Beschreibung
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans für die Legislatur 2022 - 2025
Nach den Bestimmungen in Art. 17 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17. Mai 2009 ist als Rechnungsprüfungsorgan eine privatrechtlich organisierte Revisionsstelle für jeweils vier Jahre durch Urnenabstimmung zu wählen. Das Rechnungsprüfungsorgan ist ebenfalls Aufsichtsstelle für Datenschutz im Sinne von Art 33 des Kantonalen Datenschutzreglements.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30.08.2021 entschieden, das bisher tätige Rechnungsprüfungsorgan, welches sich sehr bewährt hat, zur Wiederwahl zu empfehlen.
Konkret entscheiden die Stimmberechtigten über folgenden Wahlvorschlag: Wollen Sie den Vorschlag des Gemeinderats, die Treuhandgesellschaft ROD des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG für die Periode 2022 bis 2025 zum Rechnungsprüfungsorgan der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz zu wählen, annehmen? Der Wahlvorschlag des Gemeinderats ist mit JA oder NEIN zu beantworten. Überwiegt der JA-Stimmenanteil, gilt der Wahlvorschlag als angenommen; im umgekehrten Fall muss der Gemeinderat dem Stimmvolk das Wahlgeschäft erneut zur Abstimmung vorlegen.
Wahl- und Abstimmungsdatum
Sonntag, 28. November 2021
Stimmlokal und Öffnungszeiten
Twann, Gemeindehaus 1. Stock
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Wahlberechtigung
Das Gemeindestimmrecht besitzen alle in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten ab dem 18. Altersjahr, sofern sie mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde Twann-Tüscherz angemeldet und ordnungsgemäss im Stimmregister eingetragen sind. Das Stimmregister liegt vorschriftsgemäss in der Gemeindeschreiberei Twann öffentlich auf. Eintragungen oder Streichungen können bis spätestens Donnerstag, 25. November 2021, verlangt werden. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis zu diesem Datum ein Duplikat verlangen.
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem Stimmkuvert aufgedruckt. Wenn die Sendung der Post übergeben wird, muss sie bis spätestens Freitag, 26. November 2021, 17.00 Uhr im Postfach abholbereit sein. Die schriftliche Stimmabgabe kann aber auch im speziell bezeichneten Briefkasten bei der Gemeindeschreiberei oder beim Bahnhof Tüscherz erfolgen. Der Kasten wird letztmals am Wahlsonntag, 09.00 Uhr geleert.
Rechtsmittel
Gegen Wahlangelegenheiten kann gestützt auf Art. 97, Abs. 1 Gemeindegesetz vom 16. März 1998 innert 10 Tagen nach dem Wahltag Beschwerde geführt werden. Die Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Biel/Bienne einzureichen
Vorlagen
Vorlage
508
31
- Leer
- 8
- Stimmbeteiligung
- 73.6
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -