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Kindes und Erwachsenenschutz

Das Vormundschaftswesen im Kanton Bern ist mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht per Anfang 2013 neu organisiert worden. Der Bereich Vormundschaftswesen ging mit der Schaffung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in die Zuständigkeit des Kantons über. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet die KESB nach Möglichkeit zu unterstützen.
Erhält die Gemeindeverwaltung beispielsweise von Einwohnern Gefährdungsmeldungen wie Suizidgefahr, Verwahrlosung, finanzielle Überforderung, psychische Überlastungen und dergleichen, leitet sie diese zuständigen KESB weiter. In den meisten Fällen nimmt dann die KESB mit den Sozialdiensten Kontakt auf.
Für Twann-Tüscherz ist die KESB Biel zuständig:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel
Zentralstrasse 63
Postfach 704
2501 Biel

Tel. 031 635 21 50
Fax 031 635 21 99

Kontakt

Kindes und Erwachsenenschutz
Moos 11
2513 Twann-Tüscherz
Tel. 032 315 03 30
info@twann-tuescherz.ch