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Eidgenössische und kantonale Abstimmung

Gemeindeverwaltung, 1. Stock, Moos 11, 2513 Twann
2513 Twann-Tüscherz
30. November 2025

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Gemeinde
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Informationen

Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.