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Unterhalt Leitungsnetz Rebbergwasser

Der vom Werkhof gewährleitete Unterhalt des Rebbergwasser-Leitungsnetzes muss von den unmittelbaren Nutzniessern mitfinanziert werden. Zu den unmittelbaren Nutzniessern werden alle Rebbewirtschafter auf Gemeindeboden sowie alle übrigen Wasserbezüger aus dem Rebbergwasserleitungsnetz gezählt.

Geltende Tarife:

Kategorie Franken
Rebbaubetriebe über 3 ha 200.00
Rebbaubetriebe zwischen 1 und 3 ha 100.00
Rebbaubetriebe unter 1 ha und Hausgärten   50.00

Zugehörige Objekte

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