Strategische Führungsinstrumente
Dem Gemeinderat wird gemäss Organisationsreglement von Twann-Tüscherz folgende Aufgabe zugewiesen: "Der Gemeinderat führt die Gemeinde; er plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und fällt strategische Entscheide." Die gesetzlichen Grundlagen, an erster Stelle die "Verfassung" der Gemeinde – das Organisationsreglement – gelten dem Gemeinderat als verbindliche Richtschnur seines Handlungsspielraums. Darüber hinaus nutzt er für die Übernahme seiner Verantwortung diverse Führungsinstrumente, deren Anwendung nur zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind. Die vorliegende Liste entspricht einer unvollständigen Aufzählung:
Instrument | Kurzbeschrieb | Zeithorizont | Bearbeitung | Inkraftsetzung |
Budget | Das Budget gibt Auskunft über die Zusammenstellung / Auflistung der Gemeindeaufgaben. Es ist eine Absichtserklärung der Exekutive und schafft Klarheit über die Einnahmen und Ausgaben. Finanzrechtlich stellt das Budget eine Ausgabenermächtigung der Legislative an die Exekutive dar. |
Jährlich | Gemeinderat unter Beizug Kommissionen und Verwaltung | Jährlich durch Gemeindeversammlung |
Finanzplan | Zeigt Überblick über die mutmassliche Entwicklung der Gemeinde in den nächsten vier bis acht Jahren. Gibt Auskunft über die geplante Investitionstätigkeit, deren Auswirkung auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht. | Jährliche Überarbeitung | Gemeinderat unter Beizug Verwaltung | Jährlich durch Gemeinderat |
Leitbild der Gemeinde | Berücksichtigt eine Lagebeurteilung zur Situation der Gemeinde. Zeigt auf, wie sich der Gemeinderat die Weiterentwicklung der Gemeinde langfristig vorstellt. | Überprüfung alle 4 Jahre, anfangs Legislatur | Gemeinderat unter Beizug Verwaltung | Alle vier Jahre durch Gemeinderat |
Leitsätze zum Leitbild der Gemeinde | Zeigen aufgrund der Lagebeurteilung und dem Leitbild die Stossrichtungen auf, welche der Gemeinderat mit besonderem Nachdruck verleihen will. | Überprüfung alle 4 Jahre, anfangs Legislatur | Gemeinderat unter Beizug Verwaltung | Alle vier Jahre durch Gemeinderat |
Massnahmenplan | Zu jedem Leitsatz hat der Gemeinderat Schwerpunkte und Massnahmen formuliert, denen er besonderes Gewicht beimessen will. Alle Schwerpunkte und Massnahmen sind in einem auf vier Jahre ausgerichteten Massnahmenplan festgehalten, der als internes Arbeitspapier gilt. Jedes Jahr erarbeitet der Gemeinderat gemeinsam mit der Verwaltung einen Tätigkeitsbericht, der die Ergebnisse zusammenfasst. | 5 Jahre Jährliche Überarbeitung |
Gemeinderat unter Beizug Kommissionen und Verwaltung | Jährlich durch Gemeinderat |
Baurechtliche Grundordnung | Die baurechtliche Grundordnung legt die Rahmenbedingung für die räumliche Ortsentwicklung fest. Sie regelt, wie und wo in der Gemeinde gebaut werden darf beziehungswelche wie eine bestimmte Zone genutzt werden darf. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. | Überprüfung ca. alle 15 Jahre | Gemeinderat unter Beizug der Verwaltung und externer Fachkräfte | Ca. alle 15 Jahre |