Heimatausweis für Wochenaufenthalter
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 032 315 03 30 | info@twann-tuescherz.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Preis
CHF 20.00Bemerkung
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Niederlassungsort angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin dort sein muss.
Unterlagen
Unter der Rubrik Bemerkungen bitte auch die vorgesehene Aufenthaltsdauer und Grund des Wochenaufenthalts angeben.
Verlängerung des Heimatausweises:
Sie können den abgelaufenen Heimatausweis direkt am Schalter oder hier online verlängern lassen. Für die Verlängerung eines abgelaufenen Heimatausweises muss uns dieser zugestellt und das nachstehende Formular ausgefüllt werden.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.