Änderung Uferschutzplanung: Verlängerung öffentliche Auflage
Auf Wunsch betroffener Parzellenbesitzer hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2022 beschlossen, die Auflagefrist der derzeit laufenden öffentlichen Auflage um vier Wochen, bis zum 28. Juli 2022, zu verlängern (ursprünglicher Termin: 30.06.2022). Auch hat der Gemeinderat einen Termin für eine weitere Sprechstunde festgelegt.
Die im Nidauer Anzeiger am 19. und 25. Mai 2022 und im Amtsplatt der Kantons Bern am 18. Mai 2022 veröffentlichte Publikation wird mit vollständigem Text und den neuen Daten hiermit nochmals öffentlich publiziert:
Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG:
- Öffentliche Planauflage
- Änderung der Uferschutzplanung
Der Gemeinderat Twann-Tüscherz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Uferschutzplanung Nr. 1 Twann, Nr. 2 Engelberg, Nr. 3 Tüscherz Alfermée, Nr. 4 Schlössli und Nr. 5 St. Petersinsel (bestehend aus Uferschutzplänen und -vorschriften) sowie die Waldfeststellung auf der St. Petersinsel gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Zusätzlich liegt der Erläuterungsbericht zur Information auf.
Die Akten liegen während zwei Monaten, vom 30. Mai bis 28. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz öffentlich auf. Sie können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind auch unter folgendem Link (anklicken) abrufbar.
Sprechstunde
Für individuelle Fragen und Auskünfte stehen Ihnen am Donnerstag, 21. Juli 2022, von 14.15 bis 18.00 Uhr, die Gemeindepräsidentin und der Ortsplaner auf der Gemeindeverwaltung zur Verfügung (um Anmeldung wird gebeten, Tel. 032 315 03 30 oder info@twann-tuescherz.ch).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, Postfach 16, 2513 Twann-Tüscherz einzureichen.
Twann-Tüscherz, den 13. Juni 2022
Der Gemeinderat