In unregelmässigen Abständen finden Abstimmungen zu Gemeindevorlagen statt. Ausserdem werden alle vier Jahre die Gemeinderatswahlen und die Kommissionswahlen durchgeführt. Ebenso obliegt dem Departement Präsidiales die Durchführung der kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen. Die Auszählung an den Abstimmungs- und Wahlsonntagen obliegt jeweils dem Abstimmungs- und Wahlausschuss.
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